GENERATIONENBERATUNG

Nachlassregelung

Was kommt danach?
Habe ich an alles gedacht?
Ist für alle Fälle Sorge getragen?

Diese und ähnliche Fragen wollen wir gemeinsam beantworten.

SERVICE

Was Sie erwarten dürfen?

Klare und offene Beratung

Ich berate in klaren Worten und sorge dafür, dass Sie auch nachvollziehen können, was wir gemeinsam besprechen und erarbeiten.

Volle Unterstützung

Ich gehe mit Ihnen den ganzen Weg, ob im Bereich Erbangelegenheiten oder im Bereich Nachlassverwaltung, ich stehe voll und ganz an Ihrer Seite.

Gesunden Sachverstand

Ich bin nicht da, irgendwelche Firmeninteressen anderer in den Vordergrund zu stellen, sondern ganz allein Ihre Wünsche.

TESTAMENT

Der letzte Wille

Es ist für viele ein rotes Tuch und niemand möchte sich gerne dem Thema aussetzen. Doch es gibt vieles zu beachten, wenn Sie dafür Sorge tragen möchten, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Lassen Sie sich von mir diesbezüglich ausführlich beraten und alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, damit Sie sich auch darin sicher fühlen können.

SERVICE

Testamentsvollstreckerin

Für Sie da

Die Testamentsvollstreckerin ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.